Sehr geehrter Ausserirdischer, um es Ihnen in aller eindeutiger Klarheit zu sagen: auch geldwerte Gutscheine unterliegen der gesetzmäßigen Steuerlast. Bitte schicken Sie dem Ihnen zuständigen Finanzbeamten 19 % vom Gutschein zu. Schere wird notfalls gestellt.
ja, gäbe es mehr freundliche Menschen von Ihrer Sorte, die einen sogar in Steuerfragen beraten, dann würden wir die Sache in Erwägung ziehen. So aber verzichten wir lieber ganz auf den Gutschein. Woanders im All gibt es eh bessere.
ja, gäbe es mehr freundliche Menschen von Ihrer Sorte, die einen sogar in Steuerfragen beraten, dann würden wir die Sache in Erwägung ziehen. So aber verzichten wir lieber ganz auf den Gutschein. Woanders im All gibt es eh bessere.