Vielen Dank. Der Text ist meinem schlechten Gewissen geschuldet, weil ich mich grad mit der Form der Handschrift beschäftigt habe, derweil uns der Boden unter den Füßen verramscht wird.
Ich finde, dass die Beschäftigung mit der Handschrift durchaus ihre Berechtigung hat. Vermutlich hätten wir weniger Verramschungsproblme, wenn wir mehr Handschrift hätten.
Da haben Sie recht, Computer und Internet, mithin die unsinnliche Fernkommunikation haben das in unser Leben gebracht. Aber es stehen immer noch menschliche Entscheidungen dahinter. Heute schreibt Moritz Döbler im Tagesspiegel: "Eigentum verpflichtet, heißt es zwar im Grundgesetz, aber was soll derjenige damit anfangen, der einen Algorithmus für Transaktionen seines Rechners programmiert?" http://www.tagesspiegel.de/meinung/getriebene-des-markts/1820800.html
In Art. 14, Abs. 2 des Grundgesetzes steht: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen". Dieser Passus mutet an wie ein Sprüchlein aus dem Auenland. Eigentlich müsste er geändert werden in: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Anleger und Spekulanten dienen"
http://www.tagesspiegel.de/meinung/getriebene-des-markts/1820800.html
In Art. 14, Abs. 2 des Grundgesetzes steht: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen". Dieser Passus mutet an wie ein Sprüchlein aus dem Auenland. Eigentlich müsste er geändert werden in: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Anleger und Spekulanten dienen"