Habe während des Lesens die Daumen gedrückt, dass Sie bei Ihrer mutmaßlich fahrlässigen (oder gar vorsätzlichen?) Erschleichung nicht von einem Kontrollorgan betreten & strafrechtlich belangt werden. (Sagt man in Deutschland auch Kontrollorgan?) Hoffentlich haben Sie Glück gehabt.
Gute Fahrt.
Dankeschön, hat geholfen. Die Erschleichung war ein Versehen. Ich hatte mir eine Fahrkarte für die innerstädtische Zone 1 gekauft, und erst spät fiel mir ein, dass ich mich auf dem Weg in die Außenbezirkszone 2 befand. Die Kontrollorgane heißen bei uns Kontrolleure.
Gute Fahrt.
Schöne Grüße.